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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm der Internetseite

Stand: 06.02.2013

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch

§ 1Allgemeines

Die folgende Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von der Triple A Sales GmbH, Am Lenkwerk 3 33609 Bielefeld, im folgenden "eis.de" genannt.
Die Triple A Sales GmbH betreibt das Internetportal unter der Domain www.eis.de.
Für alle Verträge über die Teilnahme an dem Partnerprogramm gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer an dem Partnerprogramm haben keine Gültigkeit. Dies gilt nicht, wenn sie nicht ausdrücklich von der Triple A Sales GmbH schriftlich akzeptiert wurden.

§ 2Abschluss des Vertrages

Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme der Triple A Sales GmbH zustande. Der Partner teilt eis.de alle erforderlichen Daten für die Anmeldung mit. Dies sind folgende:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Bankverbindung

Die Anmeldung wird durch eis.de schriftlich in Form einer E-Mail bestätigt. Ein Anspruch des Partners auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit der Triple A Sales GmbH besteht nicht.

Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Dies ergibt sich daraus, dass hier mit dem Abschluss eines Vertrages Pflichten verbunden sind, die nicht rechtlich vorteilhaft sind.

§ 3

Gegenstand dieses Vertrages ist die Online-Bewerbung der Internetseite www.eis.de (nachfolgend "eis.de") durch den Partner.
Die Triple A Sales GmbH stellt dem Partner für den Zweck der Werbung über das Partnerprogramm Werbebanner und Links in Textform zur Verfügung.

Der Partner hat die Möglichkeit, den zeitlichen Umfang des Einsatzes des Werbemittels selbst zu entscheiden. Dabei ist er autorisiert, die zur Verfügung gestellten Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.

Für die Aktualität der verwendeten Werbemittel hat der Partner sorge zu tragen. Der Partner darf die zur Verfügung gestellten Werbebanner von der eis.de Internetseite direkt verlinken um so eine ständige Aktualisierung zu gewährleisten.

Die zur Verfügung gestellten Werbemittel können vom Partner in eigener Verantwortung auf seiner Internetseite bzw. seinen Internetseiten platzieren werden.

Die Werbemittel sind wie zur Verfügung gestellt auf der Internetseite des Teilnehmers zu platzieren.

Jegliche Änderung, wie insbesondere des Inhalts, Layouts, Code oder Formats, sowie die Verwendung anderer Grafiken / Werbetexte mit Bezug auf eis.de ist ausdrücklich untersagt.

Auch ist es dem Partner untersagt, die zur Verfügung gestellten Werbemittel im Rahmen seines Social-Media-Accounts oder des Social-Media-Accounts eines Dritten zu platzieren. Darunter fällt insbesondere auch die Verwendung der Marken und Unternehmenskennzeichen sowie des Domainnamens von eis.de im Account oder als Account-Name.

Verstößt der Partner gegen dieses Verbot, so hat eis.de die Kündigungsmöglichkeit nach § 8 dieses Vertrages und der Partner leistet eis.de Schadensersatz für alle entstehenden Schäden vor allem nach Maßgabe des § 12.

Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien weder eine gemeinsame Gesellschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Damit sind auch etwaige Ansprüche aus einem solchen Vertragsverhältnis ausgeschlossen.

§ 4Erfordernis der Website des Partners

Websites mit pornografischen, nazistischen, menschenverachtenden oder sonstigen unpassenden Inhalten können nicht am Dienst teilnehmen.
Die Triple A Sales GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Grund einen Betreiber oder Partner aus dem Dienst zu sperren.
Der Partner verpflichtet sich, die Werbung nicht auf Websites darzustellen, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren.
Der Partner verpflichtet sich Websites, auf denen er die zur Verfügung gestellten Werbemittel platziert hat, nicht so zu gestalten, dass diese Internetsuchmaschinen in manipulatorischer Weise beeinflussen.

Der Partner wird die Begriffe "eis.de" und/oder "EIS" nicht bei Internet-Suchmaschinen buchen.

Der Partner hat bei der Auswahl von Keywords und Domainnamen die Sicherstellung zu treffen, dass die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts eingehalten werden und keine Marken-, Unternehmenskennzeichen und Namensrechte von eis.de und Dritter verletzt werden.

§ 5Einräumung von Nutzungsrechten

eis.de erteilt dem Partner das räumlich unbeschränkte, jederzeit widerrufliche Recht, die zur Verfügung gestellten Werbemittel für die Zwecke dieses Vertrags digital und unverändert auf der Partner-Website darzustellen.

Das Recht aus Punkt 5 Abs.1 wird nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkt erteilt, sowie ohne das Recht, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.

Der Partner verpflichtet sich Websites, auf denen er die zur Verfügung gestellten Werbemittel platziert hat, nicht so zu gestaltet, dass diese Internetsuchmaschinen in manipulatorischer Weise beeinflussen.

§ 6Umfang und Voraussetzungen einer Vergütung

Die Triple A Sales GmbH zahlt dem Partner eine feste Werbekostenerstattung von 2 Euro pro Bestellung, wenn die Bestellung über einem Warenwert von 5,00 EUR netto liegt.
Bestellt der Kunde weiterhin über seine von eis.de vergebende Kundennummer (UserID), erhält der Partner immer 2 Euro pro Bestellung, wenn die Bestellung über einem
Warenwert von 5,00 EUR netto liegt.
Ein Anspruch auf Werbekostenerstattung entsteht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Partner für eis.de einen erfolgreichen Geschäftsabschluss vermittelt hat
  • Der Online-Käufer die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort annimmt, die Zahlung vollständig leistet und die Rückgabefrist von 15 Tagen abgelaufen ist.

Dem Partner steht kein Anspruch auf eine Vergütung zu, wenn er für sich selbst über einen oder mehrere Kundenaccounts, die auf den Partner angelegt sind, als Kunde eine Bestellung vornimmt.

§ 7Auszahlung der Werbekostenerstattung

Ausgezahlt werden Beträge von mehr als 6 Euro. Die Auszahlung wird monatlich vorgenommen. Partner-Guthaben werden nicht verzinst. Bei Vertragskündigung seitens des Partners erlischt jeglicher Provisionsanspruch unter 6 Euro.
Die Überweisung des auszuzahlenden Betrages erfolgt auf die vom Partner zum Zeitpunkt der Erstellung im Partnerprogramm hinterlegte Bankverbindung. Wenn und soweit Bankgebühren anfallen, die im Zusammenhang mit der Überweisung stehen, werden diese von der Triple A Sales GmbH nicht übernommen und gehen zu Lasten des Partners.

Es besteht kein Anspruch des Partners oder von ihm beauftragten oder benannten Dritten auf die Herausgabe oder Einsichtnahme in Abrechnungen von eis.de.

§ 8Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag zwischen eis.de und dem Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Partner kann den Vertrag jederzeit kündigen.

Die Triple A Sales GmbH kann ihrerseits jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Partner mit einer Kündigungsfrist von sieben (7) Tagen beenden. Die Kündigung erhält der Partner in elektronischer Form.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt neben § 9 insbesondere vor, wenn:

  • der Partner massenhaften Klicks auf das Werbemittel auf der benannten Website tätigt
  • bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte
  • bei der Verwendung von Spam
  • Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes
  • falschen Angaben über vertragswesentliche Angaben
  • Schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm
  • Fortsetzung einer Vertragsverletzung trotz Abmahnung und Nichtbeseitigung der Verletzung innerhalb einer von eis.de gesetzten Frist. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn die Vertragsverletzung schwerwiegend ist und/oder ihre Beseitigung unmöglich ist.

§ 9Außerordentliche Kündigung bei fehlender Mitteilung der Änderungen der persönlichen Daten

Der Partner ist verpflichtet, die Triple A Sales GmbH über die Änderungen seiner persönlichen Daten unmittelbar zu informieren. Geschieht dies nicht und ist die Erreichbarkeit des Partners per E-Mail nicht gewährleistet und wird durch durch Triple A Sales GmbH dokumentiert, besteht die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit des § 8 dieses Vertrages.

§ 10Außerordentliche Kündigung bei Missachtung der Aufforderung zum Bannertausch

Der Partner ist verpflichtet, auf Anforderung von der Triple A Sales GmbH durch die Mitteilung per E-Mail unmittelbar den Werbebanner zu aktualisieren. Dieser Aufforderung ist unverzüglich und sofort Folge zu leisten. Unterlässt der Partner einen entsprechenden Austausch des Werbebanners und wird eis.de durch Dritte in Anspruch genommen, so hat eis.de die Kündigungsmöglichkeit nach § 8 dieses Vertrages und der Partner leistet der Triple A Sales GmbH Schadensersatz für alle entstehenden Schäden vor allem nach Maßgabe des § 12.

§ 11Haftung der Triple A Sales GmbH

Die Triple A Sales GmbH wird den Dienst "Partnerprogramm" im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben.
Die Triple A Sales GmbH haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haften die Triple A Sales GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder, wenn der Schaden durch die Triple A Sales GmbH oder die Erfüllungsgehilfen der Triple A Sales GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Die Triple A Sales GmbH haftet im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der Ihre durchschnittliche monatliche Werbekostenerstattung aus dieser Vereinbarung nicht überschreitet.

§ 12Haftung des Partners

Wird die Triple A Sales GmbH  aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Partners in Bezug auf die Schaltung der zur Verfügung gestellten Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Partner, die Triple A Sales GmbH  von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie der Kosten der Rechtsverteidigung, die der Triple A Sales GmbH entstehen, gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen. Benötigt die Triple A Sales GmbH für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, der Triple A Sales GmbH diese zur Verfügung zu stellen

§ 13Anwendbares Recht

Ist der Partner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, unterliegt der Vertrag mit dem Partner einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Partner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, unterliegen der Partnervertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

§ 14Gerichtsstand

Ist der Partner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Partnervertrag und diesen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.

§ 15Vertraulichkeit und Datenschutz

Für die Laufzeit dieses Vertrages und für weitere drei Jahre nach seiner Beendigung wird der Partner alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags erhält vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder diesen offen legen. Das gilt insbesondere für die Höhe der Vergütung und für die dem Partner als Teilnehmer am Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Statistiken. Der Partner wird die Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die diese zur Durchführung des Vertrages kennen müssen, vorausgesetzt, dass diese Mitarbeiter zur Geheimhaltung der Informationen für die Laufzeit des Mitarbeiterverhältnisses mit dem Partner und im Rahmen des gesetzlich Möglichen auch für die Zeit nach der Beendigung dieses Mitarbeiterverhältnisses verpflichtet sind.

Der Partner verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG), aller anderen anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls zukünftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses zu beachten.

§ 16Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Partner oder eis.de gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.